Beurkundungen

Beurkundungen in der Notariatskanzlei von Mag. Edgar Schüssler für Waidhofen an der Ybbs, Scheibbs und den Bezirk Amstetten

Als öffentliche Urkundsperson ist der Notar für die Errichtung bestimmter Beurkundungen und Beglaubigungen zuständig. Dazu gehören insbesondere Notariatsakte über Rechtsgeschäfte, Unterschriftenbeglaubigungen, Beglaubigungen von Abschriften, Protokollierung von Beratungen und Beschlüssen und Solennisierungen, wenn Urkunden notariatsaktpflichtig sind.

Notarielle Beurkundung

Ich beglaubige sämtliche Unterschriften und Lebenszeugnisse, beurkunde tatsächliche Vorgänge und errichte beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente. Darüber hinaus können Sie mich mit der Errichtung eines notariellen Testaments betrauen. Alle genannten Aufgaben unterliegen einer strengen gesetzlichen Reglementierung, für deren Einhaltung ich Sorge trage.

Zwangsvollstreckungen

In manchen Fällen liefert der Notariatsakt die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung ohne gerichtlichen Exekutionstitel. Eine notarielle Beurkundung bietet Ihnen demnach volle Rechtssicherheit. Vollstreckbare Notariatsakte bedürfen keiner juristischen Auseinandersetzung.

Fragen zu Beurkundungen bei Mag. Edgar Schüssler?

Sie benötigen nähere Informationen zu den Beurkundungen und Beglaubigungen in meinem Notariat für Waidhofen an der Ybbs, Scheibbs und den Bezirk Amstetten? Zögern Sie nicht und greifen Sie zum Telefon!

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