Personenvorsorge

Personenvorsorge in der Notariatskanzlei von Mag. Edgar Schüssler für Waidhofen an der Ybbs, Scheibbs und den Bezirk Amstetten

In den Bereich der Personenvorsorge fallen Bevollmächtigungsverträge und Vorsorgevollmachten, gesetzliche und gewählte Erwachsenenvertretung sowie die Patientenverfügung. In all diesen Bereichen biete ich eine umfassende juristische Beratung.

Patientenverfügung

Als Patientenverfügung bezeichnet man eine mündliche oder schriftliche Erklärung darüber, ob Sie der Verabreichung gewisser Medikamente bzw. bestimmten medizinischen Maßnahmen im Ernstfall zustimmen oder nicht. Durch eine solche Verfügung nehmen Sie Ärzten oder Angehörigen mitunter eine schwierige Entscheidung ab. In der Praxis unterscheidet man zwischen beachtlichen und verbindlichen (rechtlich bindenden) Patientenverfügungen.

Vorsorgevollmacht

Indem Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen, geben Sie einer von Ihnen bestimmten Vertrauensperson die Möglichkeit, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit alle nötigen Beschlüsse zu fassen und für Sie die täglichen Bedarfsgüter zu beschaffen. Im Krankheitsfall benötigen Sie dann keinen außenstehenden Sachwalter. Eine Vorsorgevollmacht wird erst mit Eintritt Ihrer geistigen Handlungsunfähigkeit wirksam.

Beratung zur Personenvorsorge bei Mag. Edgar Schüssler

Sie möchten mehr über diese Themengebiete erfahren oder eine Fachberatung in Anspruch nehmen? Ich bin in meinem Notariat für Waidhofen an der Ybbs, Scheibbs und den Bezirk Amstetten gerne für Sie da.

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